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Beikosteinführung

Still- und Ernährungsberatung durch eine Hebamme steht jeder Frau bis zum 9. Lebensmonat ihres Kindes als Kassenleistung zu.
Viele Kinder zeigen zwischen dem 4.-6. Lebensmonat reges Interesse an fester Nahung und der Teilnahme am allgemeinen Familienessen.

Auch hier - am Ende des Stillens oder der Flaschennahrung - kann ihre Hebamme Ihnen beratend zur Seite stehen. Sie erhalten Informationen rund ums Thema Beikosteinführung und Flaschenentwöhnung.